Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
hre Anmeldung kann schriftlich, per Email oder telephonisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Hinweise und Reisebedingungen anerkannt. Der Anmelder haftet gesamt-schuldnerisch auch für die anderen von ihm angemeldeten Teilnehmer.
2. Zahlung
Bei definitiver Anmeldung oder nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung, ist eine Anzahlung von Fr. 400.- pro Person innert 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Abreise fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns ohne vorherige Mahnung, zum Rücktritt und zur Berechnung der Rücktrittsgebühren.
3. Rücktritt
Bei Annullierung einer Festanmeldung oder Änderung von getätigten Reservationen erheben wir zur Deckung des Arbeitsaufwandes und der Spesen eine Bearbeitungsgebühr von sFr. 60.- pro Person, maximal. 120.- pro Auftrag sowie die verursachten Spesen wie Fax usw. Diese Kosten entstehen bei jeder Art von Rücktritt und werden durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Bei Rücktritt von einer fest gebuchten Reise werden nebst den Bearbeitungsgebühren folgende Kosten in Prozenten des Pauschalpreises erhoben:
- 60 bis 30 Tage vor Abreise: 15%
- 29 bis 21 Tage vor Abreise: 30%
- 20 bis 10 Tage vor Abreise: 50%
- 9 bis 1 Tage vor Abreise: 80%
- No-show am Abreisetag: 100 %
Wenn ein Passagier seine Reise vorzeitig abbrechen muss, oder nach Beginn der Reise die Route eigenständig ändert und damit bereits gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
4. Umbuchungen
Umbuchungen werden mit sFr. 60.- pro Auftrag belastet. Bei Umbuchungen von Flügen können, je nach Leistungsträger, höhere Kosten entstehen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen die effektiventstandenen Kosten.
5. Preise
Wir können Ihnen leider keine Preisgarantie über längere Zeit geben. Das heisst, dass wir uns vorbehalten müssen, aus Gründen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, die Preise anzupassen. Dies gilt im besonderen für nachträgliche Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger (Treibstoffzuschläge usw.) oder bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (Billetsteuer, Flughafentaxen usw.). Zudem können Preiserhöhungen auch auf Währungsschwankungen zurückgeführt werden. Sollten solche Preiserhöhungen vorkommen, werden Sie min. 22 Tage vor Abreise benachrichtigt. Sie können, falls Sie mit den erhöhten Preisen nicht einverstanden sind, die Reise kostenlos innert 7 Tage nach Bekanntgabe annullieren. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
6. Haftung
Die erwähnten Fluggesellschaften und Transportunternehmen treten lediglich als Transportführer auf und übernehmen keine Verantwortung betreffend Organisation der Reise. Ihre Haftung beschrankt sich auf die üblichen Leistungen gemäss internationalen und nationalen Abkommen Bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Verlusten, Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gepäck oder anderen Gegenständen, haften diese nur im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht. Die Haftung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zu der Höhe des eingezahlten Reisepreises. MEDIA TOURISTIK AG steht für einen Schaden dann ein, wenn dieser weder durch höhere Gewalt noch durch Ihr eigenes Verschulden verursacht wurde und wenn es sich um das Ausbleiben von versprochenen Leistungen oder um Leistungsänderungen handelt, die einen Minderwert zur ursprünglichen Vereinbarung darstellen. Diese Haftung ist in der Höhe auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt.
Trekking-, Expeditions- und Wüstenreisen sind mit besonderen Risiken behaftet, weil sie oft in Regionen, wo keine verkehrstechnische und medizinische Infrastruktur vorhanden ist, durchgeführt werden. Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Reise, können aber nicht alle Eventualitäten (u.a. im Umgang mit Reittieren wie Kamelen oder Pferden) voraussehen. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme auf eigene Gefahr.
7. Pass/Visa/Impfungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Behörden oder Konsulaten über die gültigen Einreisebestimmungen und Impfvorschriften. Für deren Einhaltung sowie die einholung der nötigen Visa ist der Reiseteilnehmer selber verantwortlich. Wir helfen Ihnen gerne beim Einholen Ihres Visums. Bei einigen Reisen ist das Visa bereits inklusiv (Informationen gemäss jeweiligem Programm).
8. Reisedokumente
Nach Erhalt des vollen Arrangementbetrages erhalten Sie die Reisedokumente einige Tage vor Abreise. Auf Wunsch stehen Ihnen die Dokumente auch zur Abholung bereit. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen zu kontrollieren und allfällige Unklarheiten sofort zu melden.
9. Versicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie bei Flug-, Bahn- und Busreisen versichert. Wir empfehlen Ihnen jedoch weitergehende Zusatzversicherungen, wie Reisegepäck-, Reiseunfall-, Ersatzreise- und Rücktransportversicherung.
10. Annullierung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung oder Einziehung von Landerechten usw . ) nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fallen wird dem Reiseteilnehmer der eingezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch besteht nicht. Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich, dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.
11. Reisegarantie
Media Touristik AG Basel ist Teilnehmer des GARANTIEFONDS der Schweizer Reisebranche und garantiert die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der Pauschalreise einbezahlten Betrage. Im übrigen haften die Leistungsträger, deren einzelne Dienstleistungen wider Erwarten nicht oder nur mangelhaft erbracht wurden, grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt Ihnen gegenüber. Wir sind Ihnen aber bei der Geltendmachung solcher Ansprüche gerne behilflich. Sollten sie während der Reise Grund zur Beanstandung haben, dann müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserem Agenten schriftlich bekanntgeben. In allen Fallen müssen Ersatzbegehren begründet und spätestens vier Wochen nach Ihrer Reise schriftlich eingereicht werden.
12. Ombudsmann
Vor einer eventuellen, gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Media Touristik AG sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Media Touristik AG eine faire und ausgewogene Einigung an. Adresse: Ombudsmann des Schweiz. Reisebüroverbandes, Postfach 383, 8034 Zürich
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel Media Touristik AG, Basel.
